Urteil zur Doppelmitgliedschaft


Der Eurasier-Klub, in dem ich seit 1985 Mitglied bin, wollte mich per Vorstandsbeschluss von der Mitgliederliste streichen,
weil ich zugleich Mitglied bei den
Eurasierfreunden-Deutschland bin.
Dagegen habe ich mich erfolgreich vor dem Landesgericht Mannheim gewehrt,

Im Namen des Volkes

Urteil des LG Mannheim vom 4.09.2009, AZ 22 O 5/09 Kart.

Die Gesamtkosten des Verfahrens betragen ca. 5370 Euro, die der Eurasier-Klub bezahlen muss.
Diese Kosten trägt nicht der Vorstand, sondern sie werden von den Mitgliedsbeiträgen bezahlt.

Allen Eurasierfreunden wünsche ich eine schöne Vereinszeit ohne Streit oder gerichtlichen Auseinandersetzungen
bei den VDH-Vereinen und in dem großen Netzwerk der Eurasierfreund-Deutschland, der kein Zuchtverein ist.