Urteil zur Doppelmitgliedschaft
Der Eurasier-Klub, in dem ich seit
1985 Mitglied bin, wollte mich per Vorstandsbeschluss von der
Mitgliederliste streichen,
weil ich zugleich Mitglied bei den Eurasierfreunden-Deutschland bin.
Dagegen habe ich mich erfolgreich vor
dem Landesgericht Mannheim gewehrt,
Im Namen des Volkes
Urteil des LG Mannheim
vom 4.09.2009, AZ 22 O 5/09 Kart.
Die Gesamtkosten des Verfahrens
betragen ca. 5370 Euro, die der Eurasier-Klub bezahlen muss.
Diese Kosten trägt nicht der
Vorstand, sondern sie werden von den Mitgliedsbeiträgen bezahlt.
Allen Eurasierfreunden wünsche
ich eine schöne Vereinszeit ohne Streit oder gerichtlichen
Auseinandersetzungen
bei den VDH-Vereinen und in dem großen Netzwerk der
Eurasierfreund-Deutschland, der kein Zuchtverein ist.